Dr. Großmann Umweltberatung

 

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Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei bestimmten Anlagen und Bauvorhaben müssen während der Planung die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden. Das Verfahren wird als Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bezeichnet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das UVP-Gesetz.

Die UVP-pflichtigen Vorhaben sind in der Anlage des Gesetzes aufgelistet. Hierzu gehören u.a. größere Verkehrsprojekte, Deponien, Kläranlagen, Öl- und Gas-Pipelines, größere Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien, Glashütten aber auch Feriendörfer, Einkaufszentren und Intensivtierhaltung.

Am 27. Juli 2001 wurde das UVP-Gesetz geändert. Seitdem sind wesentlich mehr Vorhaben UVP-pflichtig.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Der Antragsteller muß die Auswirkungen seines Vorhabens auf die Umwelt untersuchen. Außerdem muß er mitteilen, was zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen geplant ist.

Die Genehmigungsbehörde entscheidet dann auf Grundlage dieser Untersuchungen über die Zulässigkeit des Vorhabens.



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