Dr. Großmann Umweltberatung
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Landschaftspflegerische Begleitplanung
"Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplanes
vorgenommen werden soll, hat der Planungsträger die zum Ausgleich dieses Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege im einzelnen im Fachplan oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in Text
und Karte darzustellen; der Begleitplan ist Bestandteil des Fachplanes." (§ 8 (4) BNatSchG)
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